Winterdienst
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Um Glätte-Unfälle zu vermeiden, sind Eigentümer und Mieter eines Firmen- oder Privatgrundstückes zur Ausführung des Winterdienstes (Verkehrssicherungspflicht) verpflichtet. Mit entsprechenden Räummaschienen sorgt unser Winterdienst Team dafür, dass alle zum Verantwortungsbereich Ihres Unternehmens gehörenden Wege, Straßen verkehrssicher genutzt werden können.
Rechtsgrundlagen zum Winterdienst
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1.
Kommunale Satzungen (Umfang, Zeitpunkt des Abschlusses der Durchführung)
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2.
Hausordnungen
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3.
Versicherungsverträge
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4.
Sonstige vertragliche Regelungen.
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1.