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Winterdienst
Der Winterdienst umfasst:
Beseitigung von Schnee
Verhinderung der Glättebildung
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Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen zur Einhaltung des Winterdienstes sind:
Kommunale Satzungen
( Umfang, Zeitpunkt des Abschlusses der Durchführung.)
Hausordnungen
Versicherungsverträge
Sonstige vertragliche Regelungen.
Organisation
Abrechnung nach Einsatztagen.
Pauschalabrechnung ( unabhängig von der Zahl der Einsatztage).
Kombination von der Abrechnung nach Einsatztagen in Verbindung
mit einer Pauschale für die Bereitstellungskosten der Winterdienstgeräte
und Fahrzeuge.
Folgende Planungen müssen bei einer Liegenschaft durchgeführt werden:
Erfassung sämtlicher Flächen , die geräumt bzw. ausrutschsicher gemacht
werden müssen.
Ermittlung der Reihenfolge der Räumung unter Beachtung des Betriebsablaufes
und der Unfallvermeidung; Festlegung der Fläche für das Ablagern von Schnee
Beschaffung u. Wartung von Geräten , Maschinen, Streugut etc.
Schulung bzw. Einweisung des Bedienungspersonals.
Einsatzplanung mit genauem Leistungsverzeichnis u. zeitlichen Vorgaben.
Anweisung zum Einsatz von Streugut etc.
Maßnahmen zur schnellen Beseitigung liegen gebliebener Streumittel |
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